Thema Fördermittel / Geld sparen

„Wir haben etwas gegen Stromfresser!“ sagt Wolfgang Neuhoff.
„Vor dem Hintergrund knapper werdender Ressourcen, dramatischer Klimaveränderungen und nicht zuletzt immer weiter steigender Kosten, sehen wir als Dortmunds größter Fachmarkt für Hausgeräte und Küchen, unsere Verantwortung alle Interessierten in dieser Hinsicht bestmöglich zu informieren.“

neuhoff

 

Als unabhängiger Energieberater berate und informiere ich die Firma Neuhoff und ihre Kunden in Dortmund.
Besuchen Sie mich ganz unverbindlich an den Energiespartagen bei dem Küchen und Hausgeräte- Spezialisten Neuhoff in Dortmund, Maerkische Straße 212.

Informationen zu den Kfw-Förderprogrammen finden Sie hier:

Anlage zum Merkblatt Energieeffizient Sanieren, technische Mindestanforderungen - gültig ab 01.01.2012

Bestätigung zum Antrag "Energieeffizient Sanieren – Kredit"

Energiesparberatung, Gegenstand der Förderung, Art und Höhe der Förderung , Antragsberechtigte, Verfahrensablauf

Die vom Staat geförderte unabhängige Vor- Ort- Energieberatung im Altbaubestand ist durch besonders dafür zugelassene und unabhängige Energieberater eine gebäudebezogene Maßnahme, um energetische Schwachstellen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik aufzuspüren und aufzulisten. Für eine fundierte Entscheidungsgrundlage benötigen Sie eine detaillierte Berechnung und Analyse des Gebäudes, eine umfassende Kosteneinschätzung sowie eine ganzheitliche Betrachtung Ihres Gebäudes, in deren Rahmen das Zusammenspiel aller Einzel-maßnahmen berücksichtigt wird.

Untersucht werden die Außenhaut des Gebäudes, Wände, Dach, Fenster und Türen. Aber auch die Kellerdecke oder die oberste Geschossdecke nehmen erheblichen Einfluss auf den Energieverbrauch eines Gebäudes.

Wichtig ist das Zusammenspiel Gebäudehülle und Anlagentechnik für Heizung und Warmwasser.

Gefördert werden Beratungen für Gebäude, für die bis zum 31.12.1994 der Bauantrag gestellt bzw. die Bauanzeige erstattet wurde und die Gebäudehülle anschließend nicht auf Grund späterer Baugenehmi-gungen zu mehr als 50 % durch Anbau oder Aufstockung verändert worden ist.
Die Gebäude müssen ursprünglich als Wohngebäude geplant und errichtet worden sein oder derzeit zu mehr als 50 % der Gebäudefläche zu Wohnzwecken genutzt werden.

Informieren Sie sich in der Broschüre des "bmwi" über die Einzelheiten einer

VOR- ORT- Energieberatung.